Lockerung bei Verkaufsverbot
Einschränkung für große Geschäfte fällt nach Gerichtsurteil offenbar wegIngolstadt. Es gibt offenbar eine kleine Lockerung bei den Verkaufsverboten für den Einzelhandel in Bayern. Danach dürfen große Einzelhandelsgeschäfte wieder Spielzeug oder auch Sportartikel verkaufen. Die Grundlage für die Schließung der entsprechenden Abteilungen, die "Sonderregelung Großbetriebsformen" in den Erläuterungen zur bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, ist jedenfalls gestrichen worden. Das ergibt sich aus dem aktuell gültigen Text der Erläuterungen. Eine Stellungnahme des Gesundheitsministeriums stand zunächst noch aus. Hintergrund der Änderung ist eine Entscheidung d...
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