Kopfschütteln über Gesetzgebung
Marktrat muss Ortsabrundungssatzung "Leithen III" in aufwendigem Verfahren ändernHofkirchen. Kopfschütteln im Marktgemeinderat hat das aufwendige Verfahren zur Änderung der Ortsabrundungssatzung "Leithen III" ausgelöst. Eigentlich geht es nur um den Wunsch eines Bauherren, der ein Walmdach auf seinem Haus haben will. "Das Gebiet der Ortsabrundung ist inzwischen in den benachbarten Bebauungsplan integriert, wo die gewünschte Dachform zulässig ist", erklärt Bürgermeister Willi Wagenpfeil die Situation. Als "von Walmdächern umzingelt" skizzierte Willi Wagenpfeil die Lage für den Antragsteller. Doch damit auch er das favorisierte Walmdach haben kann, ist ein langwieriges öffen...
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